Immobilien


Der Kauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist häufig von gro­ßer Bedeutung. Der Notar begleitet Verkäufer und Käufer von der Vertragsgestaltung bis zur endgültigen Unterzeichnung des Kauf­ver­trags. Eine Besonderheit stellt der Kauf vom Bauträger dar. Der Bauträger verpflichtet sich, auf dem zu Verkauf stehenden Grundstück, ein bestimmtes Gebäude bis zu einem bestimmten Zeitpunkt zu errichten.

Nicht selten werden Grundstücke und Eigentumswohnungen aus erb­schafts­steu­er­lich­en Gründen bereits zu Lebzeiten an die Nach­fah­ren vermacht.Die vorweggenommene Erbfolge und Gestaltung von Über­tra­gungs­ver­trä­gen gehört also auch zum Aufgabenfeld des Notars.


Kauf & Verkauf von Immobilien

Ein Haus- oder Wohnungskauf ist kein Alltagsgeschäft. Vielmehr ist eine solche Anschaffung, gerade für Privatpersonen, oft mit einer Großinvestition gleichzusetzen die als Altersvorsorge dienen soll. Für Käufer und Verkäufer geht es dabei meist um sehr viel Geld. Um beide Parteien bestmöglich vor Verlusten und ungewollten Überraschungen zu schützen, sieht es der Gesetzgeber vor, Kaufverträge über Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen nur Gültigkeit zu verleihen, wenn sie von einem Notar besiegelt werden. Während der Beurkundung wird der Vertragstext vollständig vorgelesen und erläutert. Im Anschluss daran wird die Urkunde von allen Beteiligten und dem Notar unterschrieben. Anschließend koordiniert der Notar den Zahlungsverkehr zwischen Käufer, Verkäufer und den beteiligten Banken.  

Datenblatt Kaufvertrag
Formular Kaufvertrag.pdf (148.23KB)
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Bauträgervertrag

Werden Wohnungen oder Häuser verkauft, die noch nicht fertiggestellt sind, heißt der Verkäufer Bauträger. Bei einem Kauf vom Bau­trä­ger zahlt der Käufer nach Baufortschritt, also in Raten. Hierdurch wird vermieden, dass der Käufer den gesamten Kaufpreis zahlt, ohne einen tatsächlichen Gegenwert in Form des errichteten Gebäudes zu haben. Dabei wird die letzte Rate erst fällig, wenn alle Mängel beseitigt sind. Treten nach der Abnahme noch Mängel am Bauwerk auf, haftet der Bauträger für fünf Jahre.

Ein solcher Bauträgervertrag bietet dem Bauträger sowie dem Käufer Vorteile: Der Bauträger hat Planungssicherheit und spart Zinsen, da er durch die Raten des Käufers ein niedrigeres Darlehen aufnehmen muss. Dadurch wird für den Käufer das Objekt günstiger und er hat außerdem die Möglichkeit es mitzugestalten. Aufgrund der Tatsache, dass das Kaufobjekt noch nicht fer­tig­ge­stellt und somit nicht begehbar ist, sind eine detaillierte Baubeschreibung sowie Baupläne besonders wichtig.

Der Käufer sollte sich diese Dokumente rechtzeitig zukommen lassen und sorgfältig durchlesen. Diese Unterlagen werden entweder als Anlage dem abzuschließenden notariellen Kaufvertrag beigefügt oder sie sind bereits zur Vorbereitung der späteren Kaufverträge in einer gesonderten notariellen Urkunde niedergelegt worden.


Übertragungsverträge

Statt durch Erbfolge kann Vermögen bereits zu Lebzeiten übertragen werden. So haben Eltern oft den Wunsch, zu Lebzeiten Ihre Im­mo­bi­li­en auf die Kinder zu übertragen. So können erbsteuerrechtliche Pflichten umgangen und Schenkungssteuerfreibeträge effektiv genutzt werden. Bevor jedoch eine Entscheidung getroffen wird, sollten alle Vor- und Nachteile gründlich abgewogen werden. Ein Nachteil der lebzeitigen Übertragung ist beispielsweise, dass dem Veräußerer die Immobilie entzogen wird. Über die Einzelheiten der möglichen Ver­trags­ge­stal­tung­en beraten wir Sie gerne in einem persönlichen Gespräch.

Datenblatt Schenkungs- bzw- Übergabevertrag
Formular Übergabe.pdf (148.15KB)
Datenblatt Schenkungs- bzw- Übergabevertrag
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